Datenschutz

Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG). Falls die Website auch EU-Gäste ansprechen soll, kann zusätzlich die DSGVO greifen. Was ich sehe:

1. Keine Datenschutzerklärung. Ich habe keinen Link darauf gefunden. Nach Art. 19 revDSG müssen Sie Besucher darüber informieren, welche Personendaten zu welchem Zweck erhoben werden und wer sie erhält. Selbst eine rein informative Restaurant-Website erhebt Daten (Server-Logs, IP-Adressen) — und hier werden zusätzlich Dienste Dritter geladen. Das ist die zentrale Lücke.

2. Kein Impressum. Für eine nicht-kommerzielle Seite nicht zwingend, für eine Geschäftsseite aber üblich und erwartet (Art. 3 lit. s UWG verlangt es bei jedem Online-Angebot bzw. Bestellmöglichkeit). Gäste suchen ohnehin nach der Adresse.

3. Google Fonts werden von Google-Servern geladen. In den Elementor-Einstellungen der Seite steht google_font-enabled. Das heisst: Die IP-Adresse jedes Besuchers wird an Google in die USA übermittelt, bevor er irgendetwas zugestimmt hat. Ein deutsches Gericht (LG München, 2022) hat dafür Schadenersatz zugesprochen. Lösung: Fonts lokal hosten (Elementor hat dafür eine Einstellung, alternativ das Plugin OMGF). Einfach umzusetzen und beseitigt das Problem vollständig.

4. Google Maps als iFrame eingebunden. Die Karte lädt beim Seitenaufruf und sendet IP-Adresse und Browserdaten an Google, noch vor jeder Einwilligung. Optionen, von gut nach weniger gut:

  • Die Einbettung durch statisches Bild + Link zu Google Maps ersetzen (am einfachsten, vollständig konform).
  • Zwei-Klick-Lösung („Karte laden”-Button).
  • Belassen, aber in der Datenschutzerklärung deklarieren und hinter einen Consent-Banner legen.

5. Social-Media-Feed-Plugin. Die Meldung „Please select a feed to display” deutet darauf hin, dass ein Instagram-Feed-Plugin installiert ist. Wenn es aktiv ist, bindet es Inhalte von Meta ein und braucht dieselbe Behandlung wie Maps. Im Moment ist es schlicht defekt — entweder konfigurieren oder entfernen.

6. Kein Cookie-/Consent-Banner. Wichtig: Das Schweizer Recht verlangt keinen Cookie-Banner, wie ihn das EU-Recht fordert. Wenn Sie Maps, Google Fonts und die Instagram-Einbettung entfernen und kein Google Analytics betreiben, brauchen Sie womöglich gar keinen Banner — nur eine Datenschutzerklärung. Für eine Restaurant-Website ist das der sauberste Weg: Drittdienste raus, Banner gespart.

7. Kontakt-/Reservationsformular prüfen. Ich habe keines gesehen. Falls Sie eines ergänzen, müssen Sie in der Datenschutzerklärung angeben, wie lange die Daten aufbewahrt werden und wer sie bearbeitet. Reservationen per Telefon vermeiden das komplett.

8. Hosting. Fragen Sie Ihren Entwickler (webkaiser.ch), wo die Seite gehostet wird. Schweizer oder EU-Hosting vereinfacht die Deklaration; US-Hosting muss in der Erklärung erwähnt werden.